Eigenstrom mit Photovoltaikanlagen
Wer seine eigene Energie mit der kostenlosen und sauberen Kraft der Sonne produziert, macht sich unabhängig von fossilen Brennstoffen bzw. Atomstrom und kann den Preissteigerungen der Energieanbieter beruhigt entgegensehen. Photovoltaik- /Solar Anlagen sind eine sichere Investition in die Zukunft. Mit einer PV-Anlage und einem passenden Stromspeicher, kann man selbst seinen Strom sicher und langfristig planbar produzieren. Sie senken somit Ihre Kosten langfristig. Wir haben uns in dem Bereich der Photovoltaikanlagen und Solaranlagen spezialisiert und sind Ihre Photovoltaik Firma aus Friedberg bei Augsburg. Gerne beraten wir Sie unverbindlich.
Jetzt beraten lassenE-Mobility / E-Ladestation
Nutzen Sie die durch Ihre PV-Anlage erzeugte Energie selbst und speichern den Überschuss in intelligente Stromspeicher. So können Sie den Sonnenstrom auch nachts verwenden. Eine steigende Variante, den Strom selbst zu verwenden, besteht in der Ladung Ihres Elektroautos. Mit einer Ladestation / Wallbox laden Sie Ihr Elektroauto ganz einfach von zu Hause über die gewonnene Energie Ihrer Photovoltaik – Anlage. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Ladestationen für ElektroautosDas Wichtigste einfach erklärt
§ 14a EnWG: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
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Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind elektrische Geräte, deren Stromverbrauch durch den Netzbetreiber zeitweise gesteuert oder reduziert werden kann. Dazu zählen unter anderem:
•Wärmepumpen
•Ladestationen (Wallboxen) für Elektrofahrzeuge
•Klimaanlagen
•Elektrische Speicherheizungen
•Batteriespeicher (in bestimmten Fällen)
Diese Geräte haben eines gemeinsam: Sie verbrauchen viel Strom, oft auch zeitlich flexibel.
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Warum gibt es § 14a EnWG?
Das Ziel von § 14a EnWG ist es, Netzengpässe zu vermeiden. Wenn viele Verbraucher gleichzeitig viel Strom beziehen (z. B. abends beim Laden von E-Autos), kann das Stromnetz überlastet werden. Um dem vorzubeugen, dürfen Netzbetreiber bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen den Stromverbrauch kurzzeitig begrenzen oder verschieben.
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Für wen gilt diese Regelung?
Die neuen Vorgaben gelten für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden. Für bereits bestehende Anlagen gibt es Übergangsfristen, damit sich Betreiber und Netzbetreiber schrittweise an die neuen Anforderungen anpassen können.
Kommt es zu einer drohenden Überlastung des Stromnetzes, darf der Netzbetreiber als letzte Maßnahme den Leistungsbezug dieser Geräte auf 4,2 Kilowatt begrenzen. Diese Drosselung ist zeitlich begrenzt und darf maximal zwei Stunden andauern, um die Netzstabilität zu sichern.
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Information der Bundesnetzagentur
Alle Beschlüsse der Bundesnetzagentur zu Steuerungsregeln und Netzentgelten können Sie hier im Detail einsehen
mehr dazuBei Fragen sind wir gerne für Sie da
Seit dem 25.02.2025
Wirkleistungsbegrenzung auf 60%
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Was bedeutet Wirkleistungsbegrenzung?
Die Wirkleistungsbegrenzung bestimmt, wie viel Solarstrom ins Netz fließen darf. Ziel dieser Regelung ist es, Überlastungen des Stromnetzes zu vermeiden – vor allem an Tagen mit viel Sonneneinstrahlung und hoher Einspeisung.
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Für wen gilt diese Regelung?
Die Regelungen des Gesetzes betreffen primär alle Photovoltaikanlagen, die ab dem 25. Februar 2025 neu installiert und ans Netz angeschlossen werden.
• Anlagen in der Leistungsklasse < 25 kW und ≥ 25 kW bis < 100 müssen die Wirkleistung auf 60 % begrenzen.
• Ausnahmen: Steckerfertige Anlagen und Anlagen mit der Vergütungsart Direktvermarktung sind von dieser Maßnahme ausgeschlossen.
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Information der Bundesnetzagentur
Alle Beschlüsse der Bundesnetzagentur zur Wirkleistungsbegrenzung auf 60 % können Sie hier im Detail ansehen.
mehr dazuBei Fragen sind wir gerne für Sie da
Gut zu wissen!
Das sind die meist gefragtesten Fragen, die uns erreicht haben
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Was ist kWp Leistung?
Die Abkürzung kWp steht „Kilowatt peak“. Damit wird die Spitzenleistung einer Photovoltaikanlage unter genormten Bedingungen angegeben. Dadurch kann die maximale Leistung von verschiedenen Modultypen verglichen werden.
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Wieviel kostet ein Wechselrichter?
Die Kosten für einen Wechselrichter hängen von der Qualität und der Nennleistung ab. Ein Wechselrichter mit einer Nennleistung von 2500W ist meist schon für unter 1500€ zu erwerben.
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Wann lohnt sich eine Photovoltaikanlage?
Photovoltaik lohnt sich sogar bei Ost/West-Ausrichtung Ihres Daches – gilt vor allem, wenn der Strom mit einem Speicher aus der Anlage selbst verbraucht wird. Selbstproduzierter Solarstrom ist heute nicht einmal mehr halb so teuer wie Haushaltsstrom aus der Steckdose.
Einspeisevergütung 2025
Die derzeitige Einspeisevergütung liegt bei 7,94 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Satz gilt für alle Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. Februar 2025 und dem 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden. Betreiber erhalten diese Vergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren.
Die genaue Höhe der Förderung richtet sich nach der Anlagengröße und der Art der Einspeisung. Grundsätzlich gilt: Je größer die Photovoltaikanlage, desto niedriger fällt die Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde aus.
Einspeisevergütung für Überschusseinspeisung
bis 10 kW ➞ 7,94 Cent
bis 40 kW ➞ 6,88 Cent
bis 100 kW ➞ 5,62 Cen
Einspeisevergütung für Volleinspeisung
bis 10 kW ➞ 12,6 Cent
bis 40 kW ➞ 10,56 Cent
bis 100 kW ➞ 10,56 Cent
sicher, sauber, unabhängig
Warum sich eine PV-Anlage lohnt
Eigenverbrauch
Mit PV-Anlagen senken Sie Ihre Stromrechnung, denn der Eigenverbrauch mindert die Strommenge, die Sie aus dem Netz beziehen, um Ihren Haushalt mit Strom zu versorgen
EEG 2023 Einspeisevergütung
Im Gesetz ist nun der 30.07.2022 angegeben, ab dem Anlagen mit der neuen Einspeisevergütung bis 8,2 ct in Betrieb genommen werden können.
Entfall der MwSt
Bei der Umsatzsteuer wird ein neuer Steuersatz mit null Prozent eingeführt, der Ihnen eine Anschaffung ohne Mehrwertsteuer ermöglicht.
E-Ladesäule
Das Elektroauto mit dem Strom der eigenen Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) zu laden ist nicht nur umweltfreundlich sondern kostengünstig zugleich.
Null Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen ab 2023
Der Bundestag hat Mitte Dezember 2022 das Jahressteuergesetz beschlossen. Damit wird eine Anschaffung von Photovoltaik Anlagen ohne Mehrwertsteuer möglich sein. Betreiber kleiner Anlagen werden zudem von der Einkommensteuer befreit.
erfahren Sie mehr
Unabhängigkeitsrechner
Mit dem Unabhängigkeitsrechner können Sie Ihren Autarkiegrad und Eigenverbrauchsanteil je nach Größe des PV-Speichersystems abschätzen
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100% volle Leistung
Reparatur Ihrer Photovoltaikanlage
Wir bieten Ihnen für Photovoltaikanlagen umfangreichen Wartungs- und Reparaturservice wie Messungen, Überprüfung, Thermografie oder Solar Modul Tausch sowie Wechselrichtertausch, bis hin zu komplettem Umbau oder Neubau der Solaranlage bei Bedarf.
Ob Verschleiß, Wetterunbilden oder Zerstörung durch Tiere: Es gibt verschiedene Komponenten, die an einer PV-Anlage ausfallen können und dann repariert werden müssen. Das ist in der Regel kein Problem. So werden defekte Solarmodule, kaputte Wechselrichter, zerbissene Kabel und Stecker vor Ort ausgetauscht bzw. wieder instand gesetzt.