PV-Anlagen ab 01.01.2023 MwSt-frei
Der Bundestag hat Mitte Dezember das Jahressteuergesetz beschlossen – Kleinanlagenbetreiber werden von der Einkommensteuer befreit
Das beschlossene Jahressteuergesetzt 2022 enthält erstmals drei wesentliche Änderungen für Photovoltaikanlagen:
Entfall der Mehrwertsteuer
Bei der Umsatzsteuer wird ein neuer Steuersatz mit null Prozent eingeführt, der Ihnen eine Anschaffung ohne Mehrwertsteuer möglich macht. Dies gilt bei PV Anlagen bis 30 kWp und PV-Speicher
Befreiung der Einkommensteuer
Anlagenbetreiber kleiner PV-Anlagen werden von der Einkommensteuer befreit. Das gilt sowohl für neue als auch bestehende Anlagen.
Unterstützung durch Lohnsteuerhilfevereine
Künftig dürfen auch Lohnsteuerhilfevereine die Einkommensteuererklärung auch für Betreiber von PV-Anlagen erstellen, wenn sie von der Einkommensteuerbefreiung betroffen sind.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.