Ladestationen
Vom privaten Wallbox-Anschluss bis zur DC-Schnellladestation für Unternehmen und Flotten – wir planen und installieren Ihre Ladeinfrastruktur aus einer Hand. Ihr Fachbetrieb für Ladestationen in Friedberg und der Region Augsburg.
„Elektromobilität beginnt mit der richtigen Ladelösung."
Ob Einfamilienhaus, Mehrparteienhaus oder Firmengelände – wir planen und installieren Ihre Ladeinfrastruktur passgenau für Ihren Bedarf. Von der einzelnen Wallbox für den privaten Stellplatz bis zum Ladepark für Ihre Flotte begleiten wir Sie von der ersten Beratung bis zur Inbetriebnahme.
- Individuelle Planung statt Standardlösungen
- Vom Einzelplatz bis zum Ladepark für ganze Fuhrparks
- Eigene Monteure – keine Subunternehmer
- Anmeldung & Abstimmung mit dem Netzbetreiber inklusive
- Fachgerechte Installation aus einer Hand
- Persönliche Betreuung von der Beratung bis zur Inbetriebnahme
Als regionaler Fachbetrieb aus Friedberg bei Augsburg planen und installieren wir Ihre Ladestationen zuverlässig, transparent und ausschließlich mit unseren eigenen, festangestellten Monteuren – keine Subunternehmer. So haben Sie für Planung, Installation und Wartung immer einen festen Ansprechpartner.
Jetzt anfragenMit der richtigen Ladelösung startklar für die Elektromobilität.
Eine Ladestation ist mehr als eine Steckdose. Deshalb setzen wir auf sorgfältige Planung, geprüfte Komponenten und eine fachgerechte Installation – für sicheres, komfortables Laden über viele Jahre.
Schnellladung für Unternehmen und Flotten.
Für Betriebe mit Fuhrpark, Kundenverkehr oder hohem Ladebedarf installieren wir DC-Schnellladestationen mit 120 bis 350 kW Ladeleistung. So sind Fahrzeuge in kurzer Zeit wieder einsatzbereit – ideal für Firmenflotten, Logistik- und Speditionsbetriebe oder Standorte mit Publikumsverkehr.
Wir binden Ihre Ladestationen sauber in Ihr bestehendes Energiekonzept ein: mit Lastmanagement, das die verfügbare Netzanschlussleistung auf mehrere Ladepunkte verteilt, und optional mit Anbindung an eine Photovoltaikanlage oder einen Stromspeicher.
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Förderung, Pflichten und THG-Quote im Überblick
Seit 15. April 2026 fördert der Bund den Aufbau von Ladepunkten an Mehrparteienhäusern mit bis zu 2.000 € je nach Ausstattung – das Budget von 500 Mio. € wird über die KfW vergeben, der Antrag muss vor Beauftragung der Installation gestellt werden. Für Nichtwohngebäude gilt seit 1.1.2025 das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG): Bei größeren Renovierungen mit mehr als 20 Stellplätzen ist mindestens ein Ladepunkt sowie die Leitungsinfrastruktur für weitere Plätze Pflicht – ab 1.1.2027 wird die GEIG-Pflicht im Zuge der EPBD-Umsetzung auf Wohngebäude ausgeweitet. Wer eine öffentlich zugängliche Ladestation betreibt, kann zudem über die THG-Quote zusätzliche Einnahmen erzielen – aktuell rund 2,5 bis 5 ct je geladener Kilowattstunde.
- Bis zu 2.000 € Förderung für Mehrparteienhäuser
- GEIG-Pflichten für Gewerbeimmobilien seit 2025
- THG-Quote als zusätzliche Einnahmequelle
- Wir beraten Sie zu Förderung & Antragstellung
Fragen rund um Ihre Ladestation.
Was kostet eine Wallbox inklusive Installation?
Die Hardware liegt je nach Ausstattung und Ladeleistung zwischen rund 300 € und 3.000 €. Für die Installation im Einfamilienhaus kalkulieren Sie meist mit 500 € bis 3.000 €, sodass eine schlüsselfertige Wallbox insgesamt häufig zwischen 1.200 € und 3.500 € kostet. In Mehrparteienhäusern ist der Aufwand für Leitungswege und Zähler pro Ladepunkt meist höher – hier liegt die Installation oft bei 1.045 € bis 5.200 € je Stellplatz.
Ohne Gewähr – die genauen Kosten hängen von Ihrer individuellen Situation ab und klären wir gerne im persönlichen Angebot.
Brauche ich eine Genehmigung für meine Ladestation?
Jede Ladestation muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Bis 11 kW Ladeleistung reicht in der Regel eine einfache Anzeige vor der Inbetriebnahme aus. Ab 11 kW – etwa bei leistungsstärkeren Wallboxen oder DC-Schnellladern – ist zusätzlich die ausdrückliche Genehmigung des Netzbetreibers erforderlich, bevor die Anlage in Betrieb gehen darf. Wir übernehmen die komplette Abstimmung mit Ihrem Netzbetreiber für Sie.
Haben Mieter und Wohnungseigentümer Anspruch auf eine Ladestation?
Ja. Seit der WEG-Reform haben Wohnungseigentümer einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihnen der Einbau einer Lademöglichkeit auf eigene Kosten gestattet wird – die Eigentümergemeinschaft kann nur noch über das Wie, nicht mehr über das Ob mitbestimmen. Mieter haben über eine vergleichbare Regelung im BGB einen entsprechenden Anspruch gegenüber ihrem Vermieter. Wir unterstützen Sie bei der technischen Planung und der Abstimmung mit Gemeinschaft oder Vermieter.
Welche Förderungen gibt es 2026 für Ladestationen?
Seit dem 15. April 2026 läuft die Bundesförderung für Ladepunkte an Mehrparteienhäusern mit einem Gesamtbudget von 500 Mio. €. Je nach Ausstattung sind Zuschüsse von bis zu 1.300 €, 1.500 € oder 2.000 € je Ladepunkt möglich. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beauftragung der Installation gestellt werden, sonst entfällt der Anspruch. Wir prüfen für Sie, welche Förderung infrage kommt, und unterstützen bei der Antragstellung.
Ohne Gewähr – Fördersätze und Budget können sich während der Programmlaufzeit ändern.
Was bedeutet das GEIG für Unternehmen?
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet seit dem 1.1.2025 Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen bei größeren Renovierungen dazu, mindestens einen Ladepunkt sowie die Leitungsinfrastruktur für weitere Stellplätze zu errichten. Ab dem 1.1.2027 wird diese Pflicht im Zuge der EPBD-Umsetzung voraussichtlich auch auf Wohngebäude ausgeweitet. Wir prüfen für Ihr Gebäude, welche Pflichten gelten, und setzen die geforderte Infrastruktur um.
Lohnt sich eine DC-Schnellladestation für mein Unternehmen?
Für Betriebe mit Fuhrpark, Kundenverkehr oder kurzen Standzeiten – etwa Logistik, Einzelhandel oder Flottenbetreiber – kann sich eine DC-Schnellladestation mit 120 bis 350 kW deutlich lohnen: Fahrzeuge sind schnell wieder einsatzbereit, und öffentlich zugängliche Stationen erzielen über die THG-Quote zusätzliche Einnahmen von rund 2,5 bis 5 ct je Kilowattstunde. Ob sich die höhere Investition für Ihren Standort rechnet, hängt von Auslastung und Nutzungsprofil ab – das kalkulieren wir gemeinsam mit Ihnen.
Lust auf ein Projekt mit uns?
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