Sicherheitstechnik
Videoüberwachung, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Zutrittskontrolle: Wir planen und installieren Sicherheitslösungen, die zu Ihrem Zuhause oder Unternehmen passen – aus einer Hand mit Ihrer Elektroinstallation.
„Sicherheit ist die Grundlage, auf der sich alles andere entfalten kann."
Videoüberwachung für Privat- und Firmenkunden
Mit modernen Videoüberwachungssystemen behalten Sie Ihr Zuhause oder Ihr Unternehmen jederzeit im Blick – live und in bester Bildqualität, auch von unterwegs per App. Gut sichtbar installierte Kameras wirken zudem abschreckend und senken nachweislich das Risiko eines Einbruchs.
Überfall- und Einbruchmeldesysteme
Überfall- und Einbruchmeldesysteme ergänzen die Videotechnik um die akustische und stille Alarmierung: Bewegungsmelder, Tür- und Fensterkontakte sowie Alarmzentralen erkennen ungewöhnliche Vorgänge sofort und lösen im Ernstfall automatisch Alarm aus – für eine schnelle Reaktion, wenn es darauf ankommt.
Sicherheit, auf die Sie sich verlassen können.
Wir planen Sicherheitstechnik individuell nach Ihren Anforderungen – für Wohnhaus, Betrieb oder Baustelle. Das spricht für unsere Lösungen:
Intelligente Systeme für maximale Sicherheit.
Von der einzelnen Kamera bis zur vernetzten Gesamtlösung – wir stimmen jedes System auf Ihr Objekt ab.
Netzwerk-Kameras
IP-Kameras in HD- und 4K-Qualität für Innen- und Außenbereiche, live und aufgezeichnet per App abrufbar.
Bild: AXIS
Bodycam
Mobile Kameras für Sicherheits- und Ordnungsdienste zur Eigensicherung und lückenlosen Dokumentation.
Bild: AXIS
Zutrittskontrolle
Elektronische Schließsysteme mit Chip, Code oder App – wer wann welche Tür öffnen darf, bestimmen Sie.
Bild: AXIS
Netzwerk-Audio
IP-Lautsprecher für Durchsagen und akustische Alarmierung – einzeln oder objektweit vernetzt.
Bild: AXIS
Management-Software
Alle Kameras, Alarme und Zutrittspunkte zentral verwalten – übersichtlich auf einer Plattform.
Bild: AXIS
Türsprechanlagen
Video-Gegensprechanlagen mit Bild und Ton, mobil erreichbar auch bei Abwesenheit.
Bild: ABUSKameras mit Sturzerkennung
Spezielle KI-Kameras erkennen selbstständig, wenn eine Person stürzt – ganz ohne Notrufknopf oder Wearable. Registriert das System einen Sturz, alarmiert es automatisch einen zuvor hinterlegten Kontakt, etwa Angehörige, Nachbarn oder den Pflegedienst, per Anruf oder Benachrichtigung. Gerade für ältere oder alleinlebende Menschen ein unauffälliger Weg zu mehr Sicherheit im Alltag.
- KI-basierte Sturzerkennung
- Automatische Alarmierung hinterlegter Kontakte
- Kein Knopf, kein Wearable nötig
- Ideal für alleinlebende Senioren
Unsere starken Partner.
Wir setzen auf bewährte Markentechnik namhafter Hersteller – für Qualität, Langlebigkeit und Ersatzteilsicherheit.
„Warum professionelle Planung bei Sicherheitstechnik über Wirkung entscheidet."
Eine Kamera oder Alarmanlage schützt nur so gut, wie sie geplant und installiert ist: falsch ausgerichtete Kameras, Lücken im Erfassungsbereich oder eine unsachgemäß montierte Meldeanlage können im Ernstfall wirkungslos bleiben – oder sogar rechtliche Probleme verursachen, etwa bei der Videoüberwachung. Wir nehmen uns Zeit für eine individuelle Vor-Ort-Beratung, planen Ihr Sicherheitskonzept normgerecht und DSGVO-konform und installieren alle Komponenten fachgerecht – aus einer Hand mit Ihrer Elektroinstallation.
Fragen rund um Video- & Sicherheitstechnik.
Was ist bei privater Videoüberwachung rechtlich erlaubt?
Kameras dürfen grundsätzlich nur das eigene Grundstück erfassen. Nachbargrundstücke, Gehwege, Straßen oder andere öffentliche Flächen dürfen nicht mitgefilmt werden, da dies das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild der Betroffenen verletzt – auch schwenkbare Kameras sind rechtlich heikel, selbst wenn sie nicht aktiv missbräuchlich genutzt werden. Ein deutlicher Hinweis auf die Überwachung wird empfohlen bzw. ist in vielen Fällen erforderlich. Verstöße können Bußgelder, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen; unrechtmäßig erlangte Aufnahmen sind zudem in einem Strafverfahren in der Regel nicht verwertbar.
Wir richten Ihre Kameras deshalb von Anfang an so aus, dass ausschließlich Ihr eigenes Grundstück erfasst wird, und beraten Sie zur passenden Hinweisbeschilderung.
Wie lange dürfen Videoaufnahmen gespeichert werden?
Die DSGVO schreibt keine feste Frist vor, verlangt aber die Löschung, sobald die Aufnahmen ihren Zweck erfüllt haben. Die deutschen Datenschutzbehörden empfehlen in der Praxis eine Speicherdauer von 48 bis maximal 72 Stunden – in diesem Zeitraum lässt sich in der Regel feststellen, ob eine Aufnahme etwa für eine Strafanzeige benötigt wird. Gerichte haben eine Speicherung von bis zu 72 Stunden mehrfach als angemessen bestätigt, eine darüberhinausgehende Aufbewahrung erfordert einen konkreten Anlass.
Senkt eine Alarmanlage meine Versicherungsprämie?
Ja, viele Hausrat- und Gebäudeversicherer honorieren eine fachgerecht installierte Alarmanlage mit einem günstigeren Beitrag. Voraussetzung ist in der Regel eine VdS-zertifizierte Anlage, die von einem Fachbetrieb eingebaut wurde, dauerhaft betriebsbereit gehalten wird und der Versicherung vorab gemeldet wurde. Am besten sprechen Sie vor der Installation kurz mit Ihrem Versicherer – wir liefern Ihnen dafür gerne alle nötigen technischen Unterlagen.
Gibt es staatliche Förderung für Einbruchschutz?
Ja, für selbstgenutzten oder vermieteten Wohnraum gibt es den KfW-Zuschuss „Einbruchschutz" (455-E) für Maßnahmen wie einbruchhemmende Fenster und Türen, Alarmanlagen oder Bewegungsmelder. Gefördert werden 20 % bei Investitionen ab 500 €, bei größeren Maßnahmen 10 % der Kosten, gedeckelt auf maximal 1.600 € Zuschuss. Gewerblich genutzte Immobilien sind von der Förderung ausgeschlossen, und die Maßnahmen müssen durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden.
Fördersätze, Bedingungen und die Verfügbarkeit des Programms können sich ändern – wir prüfen den aktuellen Stand gerne gemeinsam mit Ihnen.
Ist Videoüberwachung in einem Betrieb ohne Weiteres erlaubt?
Nein. Sobald eine Kamera auch Mitarbeitende erfassen kann, hat der Betriebsrat, sofern vorhanden, ein Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Nutzung der Anlage. Zusätzlich gilt datenschutzrechtlich das Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Eine dauerhafte, verdachtsunabhängige Überwachung von Arbeitsplätzen ist in der Regel nicht zulässig. Wir planen betriebliche Videotechnik deshalb von Beginn an so, dass sie zweckgebunden, transparent und rechtskonform eingesetzt werden kann.
Welche Systeme eignen sich für mein Zuhause oder mein Unternehmen?
Das hängt von Objekt, Nutzung und Risiko ab: Für Privathaushalte reichen oft einzelne Kameras, eine Türsprechanlage und ein Einbruchmeldesystem am Erdgeschoss und den Zugängen. Gewerbliche Objekte profitieren meist von einer vernetzten Lösung aus Netzwerk-Kameras, Zutrittskontrolle und zentraler Management-Software. Bei einem kostenlosen Vor-Ort-Termin analysieren wir Ihr Objekt und schlagen Ihnen ein passendes, wirtschaftliches Sicherheitskonzept vor.
Was kostet eine Sicherheitstechnik-Anlage?
Das hängt stark von der Anzahl der Kameras oder Melder, der gewünschten Technik und den baulichen Gegebenheiten ab – pauschale Preise wären unseriös. Gerne schauen wir uns Ihr Objekt an und erstellen Ihnen ein unverbindliches, individuelles Angebot, das auch mögliche KfW-Förderung berücksichtigt.
Lust auf ein Projekt mit uns?
Rufen Sie an, schreiben Sie uns – oder kommen Sie in Friedberg vorbei.

